Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach den gesetzlichen Vorschriften in Österreich geben. Grundlage hierfür ist das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), das ab 28. Juni 2025 gilt.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
SOMMER Ges.mbH
Mühlkreisbahnstraße 21
A - 4111 Walding
Österreich
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Verkauf von Garagentorantrieben, Drehtorantrieben und Schiebetorantrieben sowie Funktechnik und intelligenten Smart‑Home‑Lösungen in unserem Shop unter shop.sommer.eu.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Über unsere Website shop.sommer.eu bieten wir Garagentorantriebe, Drehtorantriebe und Schiebetorantriebe sowie Funktechnik und intelligente Smart‑Home‑Lösungen zum Kauf an. Wenn Sie sich auf der Website registrieren, können Sie Produkte, die Ihnen gefallen, markieren und auf eine Merkliste oder Vergleichsliste setzen. Sie können sich außerdem in unseren Newsletter eintragen. Über unseren Online‑Shop können Sie Artikel Ihrer Wahl kaufen und sich zusenden lassen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) vereinbar.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 25.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der oben genannten Leistungen hinsichtlich der
Anforderungen zur Barrierefreiheit: 25.06.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Sie haben etwas auf unserer Website gefunden, das noch nicht barrierefrei ist? Dann freuen wir uns über Ihre Nachricht per E‑Mail oder telefonisch. (Es wird kein Formular verlinkt.)
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Für die Barrierefreiheitsanforderungen nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist in Österreich das Sozialministeriumservice als Marktüberwachungsbehörde zuständig.
